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Basel III
Dienstag, den 23. August 2011 um 08:54 Uhr

Die Finanzkrise hat Banken weltweit ins Wanken gebracht. Aufseher und Notenbanken haben deshalb neue Regeln verabschiedet, um die Finanzwelt künftig krisenfester zu machen. In Anlehnung an seine Vorgänger trägt das Regelwerk den Namen „Basel III“. Die Einführung beginnt mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren am 1. Januar 2013.
 
Die Vorgänger: Basel I und II
Ausgangspunkt der „Basel“-Bestimmungen waren heftige Turbulenzen auf den internationalen Banken- und Devisenmärkten Ende 1974. Nicht zuletzt wegen der Insolvenz der Kölner Herstatt-Bank nach massiven Devisenfehlspekulationen gründeten Notenbanken und Bankaufsichtsbehörden der führenden zehn Industrienationen („G10-Staaten“) den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Ihm gehören heute Mitglieder aus 27 Ländern an, die alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammenkommen. Das erste Regelwerk, „Basel I“, veröffentlichte der Ausschuss 1988, nachdem aufgrund eines anhaltenden Verdrängungswettbewerbs viele Banken Finanzgeschäfte ohne angemessene Eigenkapitalunterlegung vornahmen. „Basel I“ sah die Unterlegung jedes Kredits mit einer Eigenkapitalquote von mindestens 8 Prozent vor. Schon bei der Umsetzung im Jahr 1992 bemängelten Kritiker, dass diese pauschale Vorgabe ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Kreditrisikos wenig sinnvoll sei. Dies führte zu einer Überarbeitung, die seit dem 1. Januar 2007 als „Basel II“ in den EU-Mitgliedsstaaten für alle Finanzdienstleistungsinstitute gilt und u.a. eine bonitätsabhängige Eigenkapitalunterlegung vorsieht. Die Bonität des Kreditnehmers war nun entscheidend, die Noten von Ratingagenturen wurden in der Folge sehr wichtig – zu wichtig, wie die Finanzkrise zeigte.
 
Das neue Regelwerk
Nun soll mit „Basel III“ das globale Finanzsystem stabiler gemacht werden. Von den Banken gefordert werden größere Kapitalpuffer zum Schutz vor Notsituationen. Dazu müssen sie ihr sogenanntes Kernkapital deutlich erhöhen. Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Kapitals einer Bank zu ihren riskobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen. Je höher die Kernkapitalquote, desto besser können in Finanzkrisen die Verluste durch Kreditausfälle und Kursabstürze abgefangen werden. Bislang lag die Anforderung bei 4 Prozent, von 2019 an sind es 7 Prozent. Darin enthalten ist ein Kapitalpuffer, auf den 2,5 Prozentpunkte entfallen. Deutlich verschärft hat der Baseler Ausschuss auch die qualitativen Anforderungen an das Kapital: Mussten bislang nur 2 Prozent auf die harten, bei Verlusten sofort haftenden Komponenten Aktien und Gewinnrücklagen entfallen, erhöht sich diese Vorgabe 2013 auf 3,5 Prozent, ein Jahr später auf 4 und 2015 auf 4,5 Prozent. Ab 2016 müssen die Kreditinstitute dann beginnen, bis 2019 den Kapitalpuffer von 2,5 Prozent aufzubauen. Auch dieser darf sich nur aus den harten Komponenten zusammensetzen. Stille Einlagen, die bei deutschen Banken eine große Rolle spielen, werden zwar künftig nicht mehr als Kernkapital akzeptiert, genießen aber einen langfristigen Bestandsschutz.

Quelle: EMAA

 

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